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Auch wenn das Thema der Unternehmensnachfolge oder des Generationenwechsels noch nicht aktuell ist, sollte für Unternehmer jeden Alters eine Notfallplanung vorliegen, um im Ernstfall den Fortbestand des Unternehmens aber auch die Absicherung der Familie zu gewährleisten.
Spätestens wenn in den nächsten Jahren eine Nachfolge ansteht, muss eine Planung erstellt werden, um z.B. Streit in der Familie und steuerliche oder rechtliche Nachteile zu vermeiden. Unternehmer tun gut daran, sich sorgfältig vorzubereiten, indem sie sich über ihre Ziele klarwerden und die nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Ausscheidende Unternehmer und deren Nachfolger können insbesondere im Rahmen einer Unternehmensnachfolge mit erheblichen Steuerbelastungen konfrontiert werden. Mögliche Steuerarten sind dabei Erbschaft- und Schenkungsteuer, Einkommensteuer sowie Grunderwerbsteuer, die je nach Form der Eigentumsübertragung zu entrichten sind. Eine derartige Steuerbelastung kann einerseits die Altersversorgung des Übergebers einschränken, andererseits den Fortbestand des Unternehmens bedrohen.
Der Fortbestand des Unternehmens ist insbesondere dann bedroht, wenn die mit der Unternehmensnachfolge verbundenen Steuern aus dem Unternehmen gezahlt werden müssen und damit die Liquidität einschränken oder sogar zum Verkauf einzelner Unternehmensteile führen. Trotz dieser möglichen Konsequenzen einer Steuerbelastung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge ist es nicht empfehlenswert, Steueroptimierung um jeden Preis zu betreiben. Insbesondere sollten immer die finanziellen, emotionalen, rechtlichen sowie die Suche und Auswahl betreffenden Folgen einer jeden auf Steuerminimierung zielenden Aktivität bedacht werden.
Steuerrechtlich sind drei Hauptübertragungsmöglichkeiten zu bedenken, die im Rahmen einer Unternehmensnachfolge zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Gerne unterstützen wir Sie bei der optimalen Übergabe Ihres Unternehmens und sorgen somit für den Fortbestand von Arbeitsplätzen und Lebenswerken.
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