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Muss ich eine Steuererklärung machen?

Diese Frage beschäftigt viele Privatpersonen und wird oftmals als lästig bzw. unangenehm betrachtet. Viele Arbeitnehmer verzichten daher auf den jährlichen Stress mit dem Finanzamt, vorausgesetzt Sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das schont zwar die Nerven, finanziell ist es aber meist die falsche Entscheidung, da in 90 % der Fälle der Antragsveranlagungen mit Erstattungen zu rechnen ist. Unabhängig hiervon sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn:

  • Sie in einem Jahr mehrerer Arbeitgeber hatten
  • Sie unversteuerte Einkünfte von über 410 EUR eingenommen haben (z.B. Rente, Honorare, Mieteinnahmen)
  • Sie einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben.
  • Sie Lohnersatzleistungen bezogen haben (Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld)
  • oder Sie verheiratet sind und die Steuerklassen III/ V gewählt haben.

Wir unterstützen Privatpersonen mit Einkünften jeder Branche. Wir erstellen für Sie ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie in Bezug auf persönliche Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten.

Was bedeutet es freiberuflich zu arbeiten?

Als Freiberufler sind Sie zunächst alleine tätig, können jedoch auch Angestellte haben. Sie zahlen keine Gewerbesteuer und müssen keine aufwändige Bilanz erstellen. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genügt. Zuständig für die Anerkennung ob eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist das Finanzamt. Grundsätzlich gilt, dass Freiberufler wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten ausüben, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Um den Freiberufler vom Gewerbetreibenden abzugrenzen, wird der § 18 aus dem Einkommenssteuergesetz (EStG) verwendet. Im § 18 EStG sind alle freiberuflichen Tätigkeiten als Katalog aufgeführt. Selbständige, die also in einem der aufgeführten Berufe tätig sind, gelten als Freiberufler.

Wenn Sie sich mit anderen Freiberuflern zusammenschließen möchten, können Sie das mit Gründung einer Partnerschaft oder GbR beschließen. Wichtig ist jedoch, dass alle Mitgründer einen Freien Beruf ausüben.

Auch die Gründung einer GmbH oder UG ist für Freiberufler möglich, um die Haftung zu beschränken. Hierbei entfällt jedoch das Privileg der Gewerbesteuerbefreiung. Gerne beraten wir Sie von der Gründung bis hin zu komplexen Sachverhalte und erstellen für Sie die laufende Buchhaltung zur Erfüllung aller steuerliche Pflichten.

Ist ein Gewerbe ein Einzelunternehmer?

Die Bezeichnung Einzelunternehmen beschreibt das Unternehmen eines Einzelkaufmanns mit uneingeschränkter Haftung. Diese Rechtsform entsteht automatisch mit Eröffnung eines Unternehmens durch eine einzelne Person.

Die meisten Gründungen erfolgen als gewerbliches Einzelunternehmen. Alleine bzw. als Sologründer zu starten hat Vor- und Nachteile. Diese sind allerdings mit der persönlichen Haftung verbunden. Denken Sie daher daran größere Risiken abzusichern. Die Tätigkeit des Einzelunternehmers ist geprägt durch schnelle und unkomplizierte Gründung, keine Vorschriften zum Startkapital und der freien Wahl der Firmenbezeichnung.

Wir unterstützen und beraten gewerbliche Einzelunternehmer aller Größen und Branchen. Ganz gleich, ob Sie eine Bilanz oder eine einfache Einnahmen Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen müssen, wir erstellen Ihre Buchhaltung und erfüllen alle steuerlichen Pflichten.

Wer gehört zu den Personengesellschaften?

Die Bezeichnung Personengesellschaft stellt einen Sammelbegriff für bestimmte Rechtsformen dar. Generell entsteht eine Personengesellschaft, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen und in diesem Zusammenschluss einen bestimmten Zweck verfolgen. 

Die wohl bekannteste Form einer Personengesellschaft stellt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar, welche mit GbR abgekürzt wird. Des Weiteren gibt es die Formen der oHG oder KG.

Wenn sich entsprechend mehrere Personen zusammenschließen und ein Unternehmen gründen, muss es nicht immer eine GmbH sein, da Personengesellschaften oftmals gegenüber Kapitalgesellschaften Vereinfachungen bieten, die für die Zwecke des Unternehmens vollkommen ausreichen. Aufgrund der anteiligen Gewinn- und Vermögenszuweisung benötigen Personengesellschaften allerdings auch eine besondere steuerliche Betreuung.

Gerne unterstützen und beraten wir Personengesellschaften jeder Rechtsform, übernehmen deren Buchhaltung und erfüllen alle steuerlichen Pflichten.

Was ist bei Kapitalgesellschaften zu beachten?

Bei einer Gründung stehen Ihnen die Rechtsformen der Kapitalgesellschaft zur Verfügung. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die GmbH, UG, Ltd. oder AG. Bei einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft, in der die Gesellschafter mit einer Kapitaleinlage im Mittelpunkt stehen. Ohne Beteiligung einer Kapitaleinlage ist eine Kapitalgesellschaft nicht möglich. Eine persönliche Mitarbeit der Gesellschafter in einer Kapitalgesellschaft ist nicht zwingend erforderlich.

Die Kapitalgesellschaft gilt als eigene Rechtsform und wird als juristische Person behandelt mit Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit und ist sogar deliktfähig. Die Haftung ist bei der Kapitalgesellschaft auf das Firmenvermögen beschränkt, aber es bestehen höhere formale Anforderungen an die Kapitalgesellschaft als bei einer Personengesellschaft. Kapitalgesellschaften zahlen Gewerbe- und Körperschaftsteuer und sind bilanzierungspflichtig. Des Weiteren ist dem Bundesanzeiger der Jahresabschluss zur Veröffentlichung/ Hinterlegung zu übermitteln.

Wir unterstützen Kapitalgesellschaften jeder Rechtsform und Branche. Wir beraten Sie bei der Gründung und erstellen die Buchhaltung. Neben der Aufstellung des Jahresabschlusses erfüllen wir all Ihre steuerlichen Pflichten und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung.

Gibt es noch andere Rechtsformen um spezielle Ziele zu erreichen?

Neben den aufgelisteten Rechtsformen gibt es auch noch weitere Gründungsarten die bei speziellen Zielen gewisse Vorteile bieten. So gibt es etwa Stiftungen und Vereine, aber auch die Möglichkeit zwei Rechtsformen zu vereinen, wie beispielsweise bei der GmbH & Co. KG. Je nach Ihrer Geschäftsidee, Ihrem vorhandenen Kapital und Ihrem Zielvorhaben können ganz unterschiedliche Rechtsformen für Sie in Frage kommen.

Die GmbH & Co. KG vereint den Vorteil der Haftungsbegrenzung, den eine Kapitalgesellschaft bietet, mit den steuerlichen Belastungsvorteilen einer Personengesellschaft, wenn die regelmäßig zu erwartenden Gewinne im Kalenderjahr unter 400.000 Euro liegen. Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre Einlage beschränkt. Allerdings ist die Gründung und anschließende Beratung mit mehr Aufwand verbunden, weshalb je nach Branche oder Vermögen die Vorteile mit den Nachteilen abgewogen werden müssen.

Eine Stiftung wird beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie ein relativ großes Vermögen der Förderungen spezieller Zwecke einsetzen möchten. Steuern sparen ist auch hier möglich. Dabei trennen Sie sich dauerhaft von dem Vermögen, das Sie der Stiftung überlassen. Das Stiftungskapital bleibt unangetastet, lediglich Zinserträge und Spenden werden für den Stiftungszweck verwendet.

Daneben können mit Vereinen gemeinnützigen Projekt einen rechtlichen Rahmen gegeben werden, die anschließend in erster Linie durch Spenden und Beiträge finanziert werden. Die Gründung ist relativ unkompliziert und auch nicht teuer, aber nichts für Leute, die es eilig haben. Die Eintragung ins Vereinsregister kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Eine Alternative zum Verein könnte die gemeinnützige GmbH sein. Für sie gelten dieselben Voraussetzungen wie für die kommerzielle GmbH, beispielsweise 25.000 Euro Mindeststammkapital. Die Gewinne dürfen nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden – dafür genießt die gemeinnützige GmbH gewisse Steuervorteile.

Privatpersonen

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Diese Frage beschäftigt viele Privatpersonen und wird oftmals als lästig bzw. unangenehm betrachtet. Viele Arbeitnehmer verzichten daher auf den jährlichen Stress mit dem Finanzamt, vorausgesetzt Sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das schont zwar die Nerven, finanziell ist es aber meist die falsche Entscheidung, da in 90 % der Fälle der Antragsveranlagungen mit Erstattungen zu rechnen ist. Unabhängig hiervon sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn:

  • Sie in einem Jahr mehrerer Arbeitgeber hatten
  • Sie unversteuerte Einkünfte von über 410 EUR eingenommen haben (z.B. Rente, Honorare, Mieteinnahmen)
  • Sie einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben.
  • Sie Lohnersatzleistungen bezogen haben (Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld)
  • oder Sie verheiratet sind und die Steuerklassen III/ V gewählt haben.

Wir unterstützen Privatpersonen mit Einkünften jeder Branche. Wir erstellen für Sie ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie in Bezug auf persönliche Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten.

Freiberufler

Was bedeutet es freiberuflich zu arbeiten?

Als Freiberufler sind Sie zunächst alleine tätig, können jedoch auch Angestellte haben. Sie zahlen keine Gewerbesteuer und müssen keine aufwändige Bilanz erstellen. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genügt. Zuständig für die Anerkennung ob eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist das Finanzamt. Grundsätzlich gilt, dass Freiberufler wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten ausüben, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Um den Freiberufler vom Gewerbetreibenden abzugrenzen, wird der § 18 aus dem Einkommenssteuergesetz (EStG) verwendet. Im § 18 EStG sind alle freiberuflichen Tätigkeiten als Katalog aufgeführt. Selbständige, die also in einem der aufgeführten Berufe tätig sind, gelten als Freiberufler.

Wenn Sie sich mit anderen Freiberuflern zusammenschließen möchten, können Sie das mit Gründung einer Partnerschaft oder GbR beschließen. Wichtig ist jedoch, dass alle Mitgründer einen Freien Beruf ausüben.

Auch die Gründung einer GmbH oder UG ist für Freiberufler möglich, um die Haftung zu beschränken. Hierbei entfällt jedoch das Privileg der Gewerbesteuerbefreiung. Gerne beraten wir Sie von der Gründung bis hin zu komplexen Sachverhalte und erstellen für Sie die laufende Buchhaltung zur Erfüllung aller steuerliche Pflichten.

Einzelunternehmer

Ist ein Gewerbe ein Einzelunternehmer?

Die Bezeichnung Einzelunternehmen beschreibt das Unternehmen eines Einzelkaufmanns mit uneingeschränkter Haftung. Diese Rechtsform entsteht automatisch mit Eröffnung eines Unternehmens durch eine einzelne Person.

Die meisten Gründungen erfolgen als gewerbliches Einzelunternehmen. Alleine bzw. als Sologründer zu starten hat Vor- und Nachteile. Diese sind allerdings mit der persönlichen Haftung verbunden. Denken Sie daher daran größere Risiken abzusichern. Die Tätigkeit des Einzelunternehmers ist geprägt durch schnelle und unkomplizierte Gründung, keine Vorschriften zum Startkapital und der freien Wahl der Firmenbezeichnung.

Wir unterstützen und beraten gewerbliche Einzelunternehmer aller Größen und Branchen. Ganz gleich, ob Sie eine Bilanz oder eine einfache Einnahmen Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen müssen, wir erstellen Ihre Buchhaltung und erfüllen alle steuerlichen Pflichten.

Personengesellschaften

Wer gehört zu den Personengesellschaften?

Die Bezeichnung Personengesellschaft stellt einen Sammelbegriff für bestimmte Rechtsformen dar. Generell entsteht eine Personengesellschaft, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen und in diesem Zusammenschluss einen bestimmten Zweck verfolgen. 

Die wohl bekannteste Form einer Personengesellschaft stellt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar, welche mit GbR abgekürzt wird. Des Weiteren gibt es die Formen der oHG oder KG.

Wenn sich entsprechend mehrere Personen zusammenschließen und ein Unternehmen gründen, muss es nicht immer eine GmbH sein, da Personengesellschaften oftmals gegenüber Kapitalgesellschaften Vereinfachungen bieten, die für die Zwecke des Unternehmens vollkommen ausreichen. Aufgrund der anteiligen Gewinn- und Vermögenszuweisung benötigen Personengesellschaften allerdings auch eine besondere steuerliche Betreuung.

Gerne unterstützen und beraten wir Personengesellschaften jeder Rechtsform, übernehmen deren Buchhaltung und erfüllen alle steuerlichen Pflichten.

Kapitalgesellschaften

Was ist bei Kapitalgesellschaften zu beachten?

Bei einer Gründung stehen Ihnen die Rechtsformen der Kapitalgesellschaft zur Verfügung. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die GmbH, UG, Ltd. oder AG. Bei einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft, in der die Gesellschafter mit einer Kapitaleinlage im Mittelpunkt stehen. Ohne Beteiligung einer Kapitaleinlage ist eine Kapitalgesellschaft nicht möglich. Eine persönliche Mitarbeit der Gesellschafter in einer Kapitalgesellschaft ist nicht zwingend erforderlich.

Die Kapitalgesellschaft gilt als eigene Rechtsform und wird als juristische Person behandelt mit Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit und ist sogar deliktfähig. Die Haftung ist bei der Kapitalgesellschaft auf das Firmenvermögen beschränkt, aber es bestehen höhere formale Anforderungen an die Kapitalgesellschaft als bei einer Personengesellschaft. Kapitalgesellschaften zahlen Gewerbe- und Körperschaftsteuer und sind bilanzierungspflichtig. Des Weiteren ist dem Bundesanzeiger der Jahresabschluss zur Veröffentlichung/ Hinterlegung zu übermitteln.

Wir unterstützen Kapitalgesellschaften jeder Rechtsform und Branche. Wir beraten Sie bei der Gründung und erstellen die Buchhaltung. Neben der Aufstellung des Jahresabschlusses erfüllen wir all Ihre steuerlichen Pflichten und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung.

Andere Rechtsformen

Gibt es noch andere Rechtsformen um spezielle Ziele zu erreichen?

Neben den aufgelisteten Rechtsformen gibt es auch noch weitere Gründungsarten die bei speziellen Zielen gewisse Vorteile bieten. So gibt es etwa Stiftungen und Vereine, aber auch die Möglichkeit zwei Rechtsformen zu vereinen, wie beispielsweise bei der GmbH & Co. KG. Je nach Ihrer Geschäftsidee, Ihrem vorhandenen Kapital und Ihrem Zielvorhaben können ganz unterschiedliche Rechtsformen für Sie in Frage kommen.

Die GmbH & Co. KG vereint den Vorteil der Haftungsbegrenzung, den eine Kapitalgesellschaft bietet, mit den steuerlichen Belastungsvorteilen einer Personengesellschaft, wenn die regelmäßig zu erwartenden Gewinne im Kalenderjahr unter 400.000 Euro liegen. Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre Einlage beschränkt. Allerdings ist die Gründung und anschließende Beratung mit mehr Aufwand verbunden, weshalb je nach Branche oder Vermögen die Vorteile mit den Nachteilen abgewogen werden müssen.

Eine Stiftung wird beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie ein relativ großes Vermögen der Förderungen spezieller Zwecke einsetzen möchten. Steuern sparen ist auch hier möglich. Dabei trennen Sie sich dauerhaft von dem Vermögen, das Sie der Stiftung überlassen. Das Stiftungskapital bleibt unangetastet, lediglich Zinserträge und Spenden werden für den Stiftungszweck verwendet.

Daneben können mit Vereinen gemeinnützigen Projekt einen rechtlichen Rahmen gegeben werden, die anschließend in erster Linie durch Spenden und Beiträge finanziert werden. Die Gründung ist relativ unkompliziert und auch nicht teuer, aber nichts für Leute, die es eilig haben. Die Eintragung ins Vereinsregister kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Eine Alternative zum Verein könnte die gemeinnützige GmbH sein. Für sie gelten dieselben Voraussetzungen wie für die kommerzielle GmbH, beispielsweise 25.000 Euro Mindeststammkapital. Die Gewinne dürfen nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden – dafür genießt die gemeinnützige GmbH gewisse Steuervorteile.

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